abmahnwelle google fonts
um was geht es hier:
auslöser für diese informationsseite ist die abmahnwelle eines niederösterreichischen anwalts, mag. marcus hohenecker aus groß-enzersdorf, der im namen einer wiener mandantin, fr. eva zajaczkowska, hundert- oder tausendfach in ganz österreich kleine und mittelständische unternehmen gebührenpflichtig abmahnt. und dies wegen einer marginalie.
ja, es ist nicht zulässig, dass persönliche daten eines webbenutzers in die usa übertragen werden. dazu gehört auch die ip-adresse des benutzers, aber wegen der nutzung einer schrift von google massenhaft kleine unternehmen an den pranger zu stellen und dafür gebühren zu fordern ist schlicht und einfach unanständig. PFUI TEUFEL !!!
sehr klar ist, dass dieses vorgehen nicht der durchsetzung von recht dient, sondern ausschließlich der erzielung von einkünften für hr. mag hohenecker und seiner klientin. und bei der anzahl von abmahnungen geht es hier in summe um sehr viel geld.
als webagentur sind wir für unsere kunden dauerhaft bemüht allen vorgaben gerecht zu werden, was bei der heutigen vielzahl zugegeben nicht ganz einfach ist. und wenn wir einen fehler machen, dann stehen wir auch dazu, lösen das problem und werden künftig noch achtsamer sein. aber das was hier passiert, übersteigt die grenze und wir lassen uns dieses vorgehen nicht gefallen. wir werden mit allen uns zur verfügung stehenden möglichkeiten versuchen diese missbräuchliche ausnutzung unseres rechtssystems festzustellen.
wenn du ebenfalls betroffen bist, dich über diese causa informiert halten willst, oder auch gerne unsere bemühungen unterstützen möchtest, dann trage dich rechts in die infoliste ein und wir senden dir regelmäßig updates über die aktuelle entwicklung.
unterhalb findest du sowohl historische als auch aktuelle informationen zum fall „abmahnwelle google fonts“, damit du immer auf dem laufenden bleibst.
bleib sicher und smart!
dein team von digital now marketing gmbh
morgen, am 03.03.2023 findet in wien am landgericht für zivilrechtsachen die erste tagsatzung im musterverfahren rund um die abmahnwelle des ra. hohenecker statt. prozessbeteiligt ist auch google irland, was für einen interessanten prozess auftakt spricht.
zur unzeit für ra hohenecker und fr. z. dürfte eine schwer belastende zeugenaussage eines it-unternehmens kommen. gerade jetzt werden details zur vorsätzlichen planung und ausführung durch it-systeme öffentlich.
mehr nachzulesen gibt es im beitrag von ra peter harlander auf linkedin. wir haben diesen text 1:1 übernommen, da nicht alle von euch auf linkedin vertreten sind.
Neue Ermittlungsergebnisse der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigen detailliert, mit welchem enormen technischen, organisatorischen und finanziellen Aufwand die Beschuldigten die Daten der abgemahnten Websites erhoben haben sollen.
Der Geschäftsführer des IT-Unternehmens, welches nach Aussage des Geschäftsführers im Auftrag von Eva Z. und RA Mag. Hohenecker die Websites ausgeforscht hat, machte eine umfassende Zeugenaussage.
Gemäß dem Geschäftsführer gab es mehrere Besprechungen mit Frau Eva Z. und RA Mag. Hohenecker, in welchen die Vorgangsweise detailliert festgelegt wurde.
Dabei soll RA Mag. Hohenecker festgelegt haben, dass es von maximaler Bedeutung sei, dass die Software die Websites über die IP-Adresse von Eva Z. öffnet. Daher installierte das IT-Unternehmen die Software zum Aufruf der Website am Notebook von Eva Z.
Das IT-Unternehmen soll über diverse Dienste die Vorauswahl der in Frage kommenden Websites generiert und den Datensatz an Eva Z. zur Weiterverarbeitung auf ihrem Notebook über ihre IP-Adresse übermittelt haben.
Eva Z. soll sodann mittels Software diese Websites aufgerufen und automatisiert auf das Vorhandensein von Google Fonts ausgewertet haben. Dies soll dann den ausschlaggebenden Datensatz mit den abzumahnenden Websites ergeben haben, welchen Eva Z. wieder an das IT-Unternehmen retourniert haben soll.
Mittels der von Eva Z. verfeinerten Daten soll dann das IT-Unternehmen (!) die PDF-Dateien der Abmahnschreiben generiert und direkt an die Druckerei übermittelt haben. Demnach wären die Aufforderungsschreiben nicht einmal in einer Anwaltskanzlei produziert worden.
RA Mag. Hohenecker soll unmittelbar in die Preisverhandlungen für die Kosten der Datenerhebung eingebunden gewesen sein. Ebenso sollen die zwei Rechnungen über € 7.560,00 für das Crawlen der Impressen der Websites und über € 24.000,00 für die Erstellung der PDFs der Abmahnschreiben direkt an RA Mag. Hohenecker in Rechnung gestellt worden sein.
Als Rechtsanwalt von 430 Opfern dieser Abmahnwelle ist die Sache nunmehr eindeutig:
Der Aufruf von tausenden Websites im Rahmen eines ausgeklügelten Systems mittels Software nur zu dem Zweck der Herbeiführung einer Datenschutzverletzung und zum Zweck der Einforderung von Schadenersatz fällt nicht unter den Schutzzweck der DSGVO und stellt eindeutig einen Rechtsmissbrauch dar.
Ähnlich formuliert es die WKStA: „Nachteile [Anm.: zu Lasten von Eva Z.] hat es aber nach der aktuell vorliegenden Verdachtslage nie gegeben, denn – wenn überhaupt ein Datum der Beschuldigten verschickt wurde, was Gegenstand der laufenden Ermittlungen und noch nicht abschließend geklärt ist – so geschah dies in der Absicht einer Selbstschädigung, um hernach Ansprüche zu behaupten. Es erfolgte also kein Kontrollverlust über Daten, sondern wurden solche Daten, wenn überhaupt, bewusst und kontrolliert verschickt.“
25.02.2023 – aktueller stand
nach langer zeit melden wir uns wieder mit aktuellen informationen zu wort. anlass ist eine sendung im bürgeranwalt heute abend um 18:00 uhr im orf2. dort wird das thema abmahnwelle google fonts / hohenecker aufgegriffen und aus verschiedenen perspektiven beleuchtet. wir sind gespannt auf die darstellungen, möglicherweise auch von hr. hohenecker.
auch bei eigenscheinlicher ruhe ist in den letzten monaten viel passiert. die wksta hat den fall zur ermittlung übernommen, was für eine schaden- /betrugssumme in höhe von mehr als 5 millionen euro spricht. wir sind sehr sehr neugierig was die ermittlungen ergeben und ob und wann es hier zu einer anklageerhebung kommen wird.
parallel dazu gibt es eine erste tagsatzung im musterverfahren zum fachlichen thema ob die verwendung von google fonts gegen die dsgvo verstößt. besonders auch deshalb interessant, weil google ireland ebenfalls prozessbeteiligt ist. wer hier interesse hat dabei zu sein, am 03.03. ist es soweit, aber bitte, wie im beitrag von hr. schweiger nachzulesen, nur unbewaffnete haben zutritt .-)
und, es gibt schon wieder anzeichen einer neuen abmahnaktivität. diesmal geht es um nicht rechtskonforme anmeldungen zu newslettern. wir werden uns infomieren und bei relevanz wieder berichten.
02.09.22 – es wird wieder ruhiger
wir haben hoffnung. hoffnung, dass es jetzt nach dieser sehr aufreibenden letzten woche etwas ruhiger wird und wir uns wieder auf unsere arbeit als digital-agentur konzentrieren können.
mittlerweile ist die vorgehensweise nach der abmahnung klar, siehe empfohlene vorgehensweise. geld ist keines zu bezahlen und dem herrn anwalt geht es von jeder erdenklichen seite an den kragen. ra-kammer und staatsanwaltschaft werden wohl die nächsten erkenntnisse erarbeiten und den fall würdigen, wir sind neugierig.
für uns war es unglaubliche erfahrung diese dynamik miterleben zu dürfen. zu erfahren, dass wir auch als kleine etwas auslösen können, das durchaus groß geworden ist und seinen beitrag zur künftigen vermeidung dieses unredlichen verhaltens gegen viele geleistet hat.
wir sagen danke an alle die sich gemeldet haben, und uns unterstützt haben, sei es mit informationen, sei es mit bereitschaft mitzuarbeiten und auch finanzielle unterstützung für klagen wurde uns angeboten (abgelehnt, weil bisher nicht notwendig).
nur zur klarstellung sei nochmals erwähnt, dass wir nicht gegen die dsgvo argumentieren oder arbeiten. diese gesetze und verordnungen gibt es, sie sind einzuhalten und wir als digital-agentur (mit all unseren kollegen dort draußen) arbeiten täglich für dieses ziel.
all unser engagement in diesem fall kam ausschließlich aus unserem tiefen gefühl der unredlichkeit des vorgehens des hr. hohenecker und fr. zajaczkowska.
wir werden nun, allerdings mit weniger eifer und aufwand, den fall weiterhin verfolgen und auch weiter berichten.
29.08.22 – 13:00 – es wird ernst für ra hohenecker
es wird ungemütlich für hr. hohenecker und eva z.
die wirtschaftskanzlei peter harlander hat 100-fach strafanzeige gestellt. alle infos dazu findet ihr hier: https://marketingrecht.eu/google-fonts-abmahnungen/
wirklich spannend zu lesen, das entschädigt etwas für die vielen stunden aufwand in dieser angelegenheit.
25.08.22 – 15:00 – koordinierte abwehr – strafanzeige
die kanzlei harlander koordiniert gegen einen geringen pauschalbetrag die weiteren maßnahmen gegen hohenecker und eva zajaczkowska. im einzelnen:
- Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft samt Anschluss als Privatbeteiligte
- Disziplinaranzeige bei der Rechtanwaltskammer Niederösterreich
- Aufforderung an Frau Eva Zajaczkowska, das Nichtbestehen der Ansprüche anzuerkennen und bereits bezahlte Beträge zurückzuüberweisen
- Verlangen der Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten an Frau Eva Zajaczkowska und an Rechtsanwalt Mag. Marcus Hohenecker
die informationen und das anmeldeformular findet ihr hier:
25.08.22 – 14:00 interesse des orf
soeben hat uns der orf kontaktiert. sie suchen betroffene, die sich für ein interview zur verfügung stellen. einen entsprechende mail ist an euch alle raus. auf diese sendung bin ich schon jetzt sehr sehr neugierig, anscheinend heute abend ZIB 2
25.08.22 – 08:00 – wann ist die hochzeit geplant?
wir würden gerne gratulieren. oder doch eher nicht? egal.
gestern abend erreichte uns ein schreiben eines persönlich guten bekannten sowohl der eva z. als auch des hr. hohenecker.
long story short: die beiden sind lt. ihrem bekannten verlobt, wollen heiraten, sie keine arbeit, er keine mandanten, beide brauchen geld.
bereits länger vermutet, nun bestätigt wirft das ein noch übleres bild auf diese machenschaften. wird wohl auch strafrechtlich relevant sein, wenn der herr anwalt sich nicht auf das übliche „ich hab ja nur das gemacht was mein mandant wollte“ einlassen kann.
stay tuned
24.08.22 – 17:00 was zum schmunzeln
ein betroffener (nennen wir ihn im weiteren text fiktiv einfach „johannes“) hat die privatadresse des lieben anwalts in wien kürzlich abends aufgesucht.
leider zeigte er sich über die gegensprechanlage kontaktscheu und wollte weder einlass gewähren noch vor die türe kommen. wie schade, so gerne hätte johannes ihn bei einem bier persönlich kennen gelernt.
aber johannes ließ nicht locker und nach weiterem beharrlichen anläuten hat der schüchterne anwalt seine wohnung über einen hintereingang verlassen und verfolgte von nun an johannes gemeinsam mit seiner mutmaßlichen partnerin, aber jedenfalls in weiblicher begleitung (nennen wir sie im weiteren text fiktiv einfach „eva“) am beifahrersitz, während er durchgehend mit dem handy filmte und unterstützung durch die polizei anforderte.
erst nach dem eintreffen der polizei stand einem persönlichen kennenlernen nichts mehr im weg. nun konnte johannes dem anwalt endlich gegenüberstehen und mit ihm über seine anwaltlichen tätigkeiten im datenschutz-bereich sprechen.
interessantes detail am rande: eva hat das auto nicht verlassen und ihr gesicht mit einer decke verhüllt. klingt komisch? ist aber tatsächlich so passiert, denn unsere quelle ist absolut glaubwürdig. wir sind jedenfalls überzeugt, dass eva der datenschutz einfach zu wichtig ist und sie sich daher nicht zeigen möchte.
die namen „johannes“ und „eva“ sind selbstverständlich frei erfunden. ähnlichkeiten wären selbstverständlich nur rein zufällig.
24.08.22 – 12:55 – endet die sache???
soeben wurden wir auf einen blog von rechteck.at aufmerksam gemacht. lt. telefonat mit hr. ra fraiß (blogbetreiber) wird hr. hohenecker keine weiteren aussendungen mehr durchführen und auch bei den bisher ausgesandten keine weiteren schritte einleiten.
(update 14:00 uhr: lt. artikel im standard behalten bisherige abmahnungen ihre gültigkeit !!! – zum artikel)
für eine rückzahlung der bisher eingelangten beträge sieht er allerdings keine veranlassung. muss sich also schon richtig gelohnt haben.
es gibt noch keine schriftliche bestätigung, warten wir ab.
wir werden an dieser stelle sicher nicht aufhören, die missbräuchlichkeit muss geklärt werden.
23.08.22 – 10:00 eva ist nicht zuhause
einseitig zu urteilen halte ich für nicht optimal, deshalb haben wir heute versucht eva z. zu besuchen um mit ihr ein gespräch zu führen.
leider haben wir sie an der adresse, die in der klageschrift des herrn hohenecker genannt wird, nicht angetroffen. das namensschild zeigt aber, dass wir richtig waren. eine angetroffene nachbarin konnte uns ebenfalls nicht weiterhelfen, denn sie hat besagte dame noch nie gesehen…. an der türe selbst stand dann auch ein anderer name „Maier“…
ein schelm wer dabei böses denkt.
23.08.22 – 06:00 artikel der kleinenzeitung
lieben dank an den redakteur roman vilgut für die sachliche darstellung.